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9. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt

Mit dieser Verordnung kommt es zur Schließung des Einzelhandels mit einigen Ausnahmen (u.a. Lebensmittelgeschäfte, Tierfuttergeschäfte, Drogerien und Apotheken). Kitas werden geschlossen und ab der nächsten Woche gibt es nur noch eine Notbetreuung für systemrelevante Berufe. Bei Schulen wird bis zur Klasse 7 die Schulpflicht aufgehoben. Ab Klasse 7 und höher wird ein Distanzunterricht durchgeführt. Die Kontakte sind auf max. 5 Personen zu begrenzen.

Für die Weihnachtsfeiertage gibt es eine Ausnahme. Zum Fest darf sich ein Haushalt mit bis zu vier weiteren Personen aus maximal zwei zusätzlichen Haushalten treffen, um so Weihnachten mit den engsten direkten Verwandten zu ermöglichen.

9. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt